Hessisches Herdbuch

2Die Mitglieder der Herdbuch- und Leistungsabteilung haben die vorrangige Aufgabe, erbfeste Tiere zu züchten, die zur Verbesserung der Landeszuchten beitragen können.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die praktischen Erfahrungen sollen bei der Zucht und Haltung angewandt werden. Der Herdbuch- und Leistungszüchter ist verpflichtet, nur Tiere bester Qualität, Fruchtbarkeit, Säugeleistung, Aufzuchtleistung, Vererbung, Futterverwertung und Konstitution an die Landeszuchten oder anderen Zuchten abzugeben.
Er ist gehalten, nur mit solchen Tieren zu züchten, die den oben genannten Anforderungen gerecht werden. Den Leistungszüchtern ist auch die volle Unterstützung der Herdbuchabteilung zu gewähren, damit hierdurch Prüfungsbewertungen und Beschickungen von ALP-Stationen gewähleistet werden.


 

Stallungen und Einrichtungen

Die Stallungen und Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere müssen dem jeweils gültigen Tierschutzgesetz entsprechend und vorbildlich sein. Für jedes gehaltene Zuchttier muss eine ausreichende Zahl von Einzelställen vorhanden sein.
Die gesamte Zuchtanlage muss mindestens 24 Buchten umfassen. Bei zwei für das Herdbuch gemeldeten Rassen müssen mindestens 48 Buchten vorhanden sein.

Tierbestand

Sämtliche gehaltene Tiere müssen entsprechend den Richtlinien des ZDRK gekennzeichnet sein. Auch Tiere ausländischer Züchterorganisationen des Europäischen Verbandes mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung sind zugelassen. Jeder Angora-Herdbuch-Züchter kan außer der Rasse Angora eine weitere Rasse im Herdbuch für Normal -, Haarstruktur- und Kurzhaarrassen und Fuchskaninchen züchterisch bearbeiten. Allerdings müssen die herdbuchmäßigen Voraussetzungen (z.B. Buchtenzahl) gegeben sein.

Abstammungssnachweise von zugekauften Tieren aus dem Bereich des ZDRK werden nur mit dem ZDRK-Logo anerkannt; außer der Unterschrift des Züchters müssen Stempel und Unterschrift des Vereins und der Herdbuch- bzw. Leistungszucht vorhanden sein.

Zuchtordnung

Die Herdbuch- bzw. Leistungszüchter sind gehalten, folgende Zuchtaufzeichnungen zu machen:

  • Einzelzuchtbuch oder Kartei (Prüfungszeugnis)
  • Jungtierliste über den Verbleib der Jungtiere
  • Deckscheinbuch
  • Wurfergebnisscheine bzw. alternativ zu Pkt. 1-4 das offizielle EDV-Zuchtprogramm
  • Die Herbuchabteilung in den Landesverbänden sind gehalten, das offizielle EDV-Zuchtprogramm des ZDRK zu verwenden.

Die Wurfergebnisse der gekennzeichneten Jungtiere sind an die Geschäftsstelle der jeweiligen Abteilung zu senden. Treten in einem Bestand vermehrt Krankheitsfälle auf, so ist die Geschäftsstelle unverzüglich zu unterrichten und gegebenenfalls ein verendetes Tier nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle an ein Staatliches Veterinäruntersuchungsamt oder an das Tiergesundheitsamt der Landwirtschaftsbehörde einzusenden.
Die zur Zucht eingesetzten Tiere, sowie jeder Wurf der eingesetzten Zuchttiere sind grundsätzlich zum nächstmöglichen Termin zu melden. Über die verkauften Tiere ist der Geschäftsstelle Mitteilung zu machen. EIn Leistungsnachweis wird von der Geschäftsstelle bzw. dem Zuchtbuchführer ider Abteilungsleiter gegen eine Gebühr ausgestellt.

Bezug von Zuchttieren

Nach Möglichkeit sollte jeder anerkannt Herbuch- bzw. Leistungszüchter oder Anwärter seine Zuchttiere von Herdbuchzuchten oder Leistungszuchten beziehen. Werden Tiere erworben, so ist ein Leistungsnachweis zu fordern. Ungeprüfte Zuchttiere werden erst nach Abschluss eienr erfolgreichen Zuchtperiode in das Herdbuch aufgenommen. Es muss mindestens die Körnote "sehr gut" und die Bewertungsnote "sehr gut" erreicht werden.

Mitgliedschaft und Anerkennung

Jedes Mitglied eines Kaninchenzüchter- oder Kleintierzüchtervereins bzw. Rassekaninchenzüchter- oder Rassekleintierzüchtervereins (Ortsverein) das Mitglied im ZDRK ist, kann auf Antrag, der schriftlich an die jeweiligen Geschäftstellen gestellt werden muss, in das Herdbuch aufgenommen werden. Dieses Mitglied muss vor der Aufnahme die für das Herdbuch zu meldende Rasse mindestens 3 Jahre gezüchtet haben und züchterische Erfolge nachweisen können. Eine Aufnahme als Herdbuch-Anwärter erfolgt erst nach einer Besichtigung der Stallanlage und Erfassung der Zuchttiere. Der Antragsteller muss mindestens 1,2 eintragungsfähige Zuchttiere vorweisen können.
Bei Ablehnung der Aufnahme als Herdbuch-Anwärter kann der Antragsteller innerhalb von 4 Wochen beim Vorstand des Landesverbandes Einspruch erheben. Dieser entscheidet nach Rücksprache mit der Herdbuch-Abteilung unter Ausschluss des Rechtsweges endgültig.

Die Anerkennung als Herdbuchzüchter wird frühestens nach einer Anwärterzeit von 2 Jahren ausgesprochen. In diesen beiden Jahren darf der Körkomission nur selbstgezüchtete Nachzucht vorzustellen. Der Anwärter muss in dieser Zeit auf einer Herdbuch- bzw. Landes- oder Bundesschau in den zuständigen Schauklassen des Herdbuches erfolgreich ausgestellt haben.

Der Herdbuchanwärter hat alle Rechte und Pflichten im Herbuch, wenn er seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist. Er kann damit auch als Anwärter höchste Auszeichnungen erringen. Die Schauklassen 1 -4 sind gleichberechtigt für Meisterschaften auf Bundes- und Landes-Herdbcuh-Schauen bzw. -Abteilungen. Der Anerkennungsausschuss kann die Anwärterzeit verlängern, jedoch ist spätestens nach 4 Jahren eine endgültige Entscheidung zu fallen, Der Anerkennungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern (s. u.) von denen zumindest 2 anwesend sein müssen.
Noch nicht volljährige Züchter können die Mitgliedschaft im Hedbuch und in der Angora-Leistungszucht erwerben, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet und die Mitgliedschaft in der Altzüchterabteilung ihres Vereins erworben haben. Darüber hinaus müssen selbstverständlich die allgemeinen Bedingungen erfüllt sein und die Leistungsnachweise geführt werden.

Anerkennungsausschuss

Der Anerkennungs-Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • der Abteilungsleiter für die zuständige Herdbuchabteilung im Landesverband als Vorsitzender
  • ein gewählter Körrichter
  • Die Anerkennung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Kommission und ist durch eine Urkunde zu bestätigen. Der Züchter ist dann berechtigt, seine Zucht als "Anerkannte Herdbuchzucht" seiner Rasse zu bezeichnen.

Sämtliche Besichtigungen werden von den Mitgliedern des Anerkennungsausschusses oder deren Beauftragten durchgeführt, einschließlich der Körungen, Beratungen und anderes mehr.

Körungen sind grundsätzlich am Stall durchzuführen. Besonders verdiente Mitglieder können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Bei Aufgabe der Zucht können Herdbuchzüchter weiterhin der Abteilung als fördernde Mitglieder angehören.

Weitere Richtlinien und Vorgaben rund um das Herdbuch in der Rassekaninchenzucht finden Sie unter Downloads